Hier findet Ihr Hinweise zum Ablauf der Jagd, Teilnahme- und Sicherheitshinweise und die erforderlichen Formulare:
Bitte haltet das LAVES-Formular gem. §3a BlutArmV ausgefüllt beim Stelldichein bzw. Eintrag ins Jagdbuch zusammen mit dem Jagdgeld zur Abgabe bereit.
Hinweise zum Ablauf der Jagd:
Navi-Adresse Parkplatz, bitte der Ausschilderung folgen!
Vor den Höfen 40, 30826 Garbsen
ab 12 Uhr
Stelldichein ohne Pferd am Rittergut Heitlingen, Vor den Höfen 40. (Begrüßung durch den Jagdherrn, Zahlung Jagdgeld, Eintrag ins Jagdbuch, LAVES-Formular abgeben)
13 Uhr
Abritt auf dem Feld neben der RA Tegtmeyer, für Zuschauer stehen Anhänger zur Mitfahrt auf der Wiese davor bereit, bitte den Wiesen-eingang benutzen; bitte wetterangepasste Kleidung, ggf. Decken mitbringen, die Anhänger sind i. d. R. nicht überdacht.
ca. 15 Uhr
Jagdpause mit kleiner Vesper - Reiter werden vom Veranstalter versorgt, Zuschauer haben die Möglichkeit, Speisen und Getränke zu kaufen.
ca. 16.30 Uhr
Halali auf dem Feld schräg gegenüber des Abritts. Zuschauer werden aus Sicherheitsgründen gebeten, hinter der Absperrung zu bleiben.
Im Anschluss findet ein gemütliches Beisammensein auf dem Rittergut Heitlingen statt, für das leibliche Wohl wird für alle gesorgt. Für das gesonderte Jagdessen bitten wir um Anmeldung.
Jagdliche Teilnahme- und Sicherheitshinweise:
Der Veranstalter, die Meute und Teilnehmer haften bei Sachschäden untereinander lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Zwischen der FG Eichenhof e. V. Heitlingen einerseits und den Besuchern andererseits besteht kein Vertragsverhältnis. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne von §278 und §831 BGB.
Für alle Reiter und Pferde muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Das Tragen eines festen Sturzhelms nach EN1384 sowie einer Sturzweste nach EN 13158, Level 3, wird empfohlen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Alle teilnehmenden Pferde müssen aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Equidenpässe sind mitzuführen. Bitte halten Sie das LAVES-Formular gem. §3a BlutArmV ausgefüllt beim Stelldichein bzw. Eintrag ins Jagdbuch zusammen mit dem Jagdgeld zur Abgabe bereit.